Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel-Restaurant Schloss Gabelhofen werden von Ihnen ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt.
1. Garantie der teilnehmenden Personen
Bei fix reservierten Veranstaltungen gilt die in der Bestätigung festgelegte Personenanzahl als garantierte Mindestzahl, die in Rechnung gestellt wird. Von dieser garantierten Mindestanzahl kann der Veranstalter bis 4 Wochen vor der Veranstaltung bis zu 10% stornieren.
2. Stornoentgelt bei fix reservierten Veranstaltungen
ab Buchung 15%
ab 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin 35% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
ab 2 Wochen bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
ab 3 Arbeitstage bis zum Tag der Veranstaltung 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und dem Bedienungsgeld. Eine aktuelle Zimmerpreisliste erhalten Sie von uns auf Anfrage. Unsere Zimmerpreise sind Ganzjahrespreise und können sich während Großveranstaltungen ändern.
Reduktion der der reservierten Zimmer bzw. Teilnehmer am Essen:
Reduktion 4 Wochen vor Anreise: 20% die bis zu diesem Zeitpunkt fix gebuchten Leistungen sind kostenlos
Reduktion 4 bis 2 Wochen vor Anreise: 10% die bis zu diesem Zeitpunkt fix gebuchten Leistungen sind kostenlos
Reduktion ab 2 Wochen vor der Anreise: 5% die bis zu diesem Zeitpunk fix gebuchten Leistungen sind kostenlos
4. Wertsachen
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe, Musikinstrumente etc., welche von den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden, wird nur dann eine Haftung übernommen, wenn diese Gegenstände an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben wurden.
5. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Ohne Genehmigung dürfen keine Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel gebracht werden. Das Hotel behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein äquivalentes Entgelt in Rechnung zu stellen oder abzulehnen.
6. Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel zwecks Genehmigung jeglicher Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen Mitteilung zu machen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden, die Dekoration muß dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muß durch fachmännisches Personal erfolgen, es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Der Ursprungszustand muß wieder hergestellt werden bzw. wird bei Inanspruchnahme von Fremdfirmen in Rechnung gestellt.
7. Raummieten
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und des Mobiliars, soweit im Hotel vorhanden. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten.
8. Haftung
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Das Hotel kann vom Veranstalter den Abschluß entsprechender Versicherungen verlangen.
9. Musik/AKM
Wir bitten Sie für den Fall künstlerischer Darbietungen während Ihrer Veranstaltung die notwendigen Anmeldungen bei der zuständigen Behörde (AKM unter www.akm.co.at) rechtzeitig einzubringen. Die Kosten für die behördliche Anmeldung trägt der Veranstalter.
10. Vertragsauflösung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis aufzulösen, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind sowie im Falle höherer Gewalt. Der Veranstalter ist in keinem Fall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.









